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Achtung!SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR FAHRGÄSTE DER FÄHRE “ Baltic Amber” Die Fahrgäste sind zur Einhaltung der vorliegenden Sicherheitsvorschriften, der Sicherheitsanweisungen des Fährpersonals und der Sicherheitsmitteilungen, die auf der Fähre ausgehängt sind, verpflichtet, damit die Sicherheit und der Komfort sämtlicher auf der Fähre befindlicher Personen gewährleistet wird. Bei der Erfüllung der Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen vertritt das Fährpersonal den Kapitän der Fähre. Das Belästigen oder die Gefährdung anderer Fahrgäste sowie die Verletzung der allgemeinen Regeln sind während der Reise verboten. Personen, deren Verhalten unangebracht oder störend ist, können bis zum Ende der Reise in Gewahrsam genommen werden. 1. Der Fahrgast ist auf Anfrage zum Vorzeigen einer gültigen Bordkarte und zur Bestätigung seiner Identität verpflichtet. 2. Aus Sicherheitsgründen können sämtliche Personen auf der Fähre oder auf dem Hafengelände einer Leibesvisitation unterzogen werden. Eine Person ist berechtigt, die körperliche Untersuchung zu verweigern. In diesem Fall kann die jeweilige Person jedoch der Fähre oder dem Hafengelände verwiesen werden. Gepäck, Fahrzeuge, Kabinen und sonstige Plätze zur Aufbewahrung unterschiedlicher Gegenstände, können ebenso einer Kontrolle unterzogen werden. 3. Falls ein Fahrgast mit seinem Verhalten andere Fahrgäste gefährdet oder stört sowie die festgelegte Ordnung nicht einhält, unangemessene Kleidung trägt oder anderweitig gegen die Vorschriften verstößt, ist die Fährlinie berechtigt, diesem Fahrgast die Fahrt zu verweigern. 4. Auf der Fähre ist nur der Genuss alkoholischer Getränke aus dem Bord-Restaurant / Bar erlaubt. Die Mitnahme oder der Konsum von Drogen sind verboten. Es dürfen keine eigenen Lebensmittel und Getränke in das Bord-Restaurant mitgebracht oder im Restaurant verzehrt werden. 5. Die Fahrgäste dürfen keinerlei Waffen, gefährliche Gegenstände oder Stoffe auf die Fähre mitnehmen. Die Verwendung offenen Feuers (Kerzen, Gaskocher usw.) ist auf der Fähre nicht erlaubt. 6. Während der Fahrt dürfen die Fahrgäste sich nur in den Fahrgastbereichen aufhalten. Der Besuch des Autodecks, die Wartung der Fahrzeuge und jegliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kraftstoff sind während der Fahrt nicht erlaubt. 7. Die Belästigung anderer Fahrgäste ist verboten. Die Verwendung von Audiogeräten ohne Kopfhörer ist im Kabinenbereich nicht erlaubt und ab dreiundzwanzig Uhr (23:00 Ortszeit) haben die Fahrgäste die Nachtruhe einzuhalten. Die Leiter von Kinder- oder Jugendgruppen sind für die Handlungen der minderjährigen Gruppenmitglieder gemäß den vorliegenden Sicherheitsvorschriften verantwortlich. In Situationen, in denen die Ordnung gewährleistet werden muss, sind die Leiter von Kinder- und Jugendgruppen zur Kooperation mit dem Fährpersonal und zur Einhaltung ihrer Anweisungen verpflichtet. 8. Die Beschädigung oder das Entfernen von Kabinenzubehör (Kissen, Bettwäsche, Stühle und sonstige Gegenstände der Fährlinie) aus der Kabine ist nicht erlaubt. Im Fall eines Diebstahls, eines Einbruchs, einer Drohung, einer Eigentumsbeschädigung und anderer gesetzwidriger Handlungen wird stets die Polizei benachrichtigt. Die Beschädigung der Bordausstattung ist streng verboten. Im Fall eines Fehlalarms und einer unbegründeten Benutzung der Alarmanlage wird stets die Polizei benachrichtigt. 9. Handel oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten, jegliche Handlungen mit Mittelfonds, die Durchführung von Lotterien und Werbeveranstaltungen oder Reklamemaßnahmen sowie das Halten öffentlicher Reden sind nicht erlaubt, es sei denn, diese Maßnahmen wurden im Voraus mit der Verwaltung der Fährlinie „Ave Line” abgestimmt. 10. Das Rauchen auf der Fähre ist nur in den speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. 11. Aus Gründen der persönlichen Sicherheit sowie der Sicherheit und Ruhe anderer Fahrgäste ist der Aufhalt in stark betrunkenem Zustand auf der Fähre streng verboten. Das Fährpersonal ist zur Verweigerung der Bedienung eines Kunden in stark betrunkenem Zustand berechtigt. In diesem Fall werden die Kosten für die bereits bezahlten Dienstleistungen nicht zurückerstattet. Bademäntel und Hausschuhe dürfen die Fahrgäste nur in ihren Kabinen tragen. 12. Um Missverständnisse in den Fällen zu vermeiden, in denen Sie Schäden in ihren Kabinen festgestellt haben, bitten wir diese unverzüglich an der Rezeption zu melden. Ist ein Fahrgast für Schäden verantwortlich, muss er den von ihm verursachten Schaden je nach Schadenausmaß erstatten. 13. Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände können an der Rezeption zur Aufbewahrung abgegeben werden. Die Fährlinie trägt nur für die Sachen die Verantwortung, die an der Rezeption abgegebenen wurden. 14. Mit ihren Beschwerden, Fragen und Empfehlungen können sich die Fahrgäste an die Rezeption wenden. Das freundliche Bordpersonal teilt Ihnen die erforderlichen Informationen in lettischer, englischer und russischer Sprache mit. 15. Die Beförderung von Haustieren ist auf der Fähre nur in den Fahrzeugen der Fahrgäste erlaubt. Die Beförderung von Haustieren auf dem Fahrgastdeck und/oder in den Kabinen ist streng verboten. |
Schedule
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